Gut informiert in die Reha
Eine Familienorientierte Reha ist für viele Familien eine besondere Zeit. Und natürlich entstehen dabei viele Fragen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie gerne unser Belegungsmanagement an. Wir sind gern für Sie da.
Anja-Isabell Wietgrefe
Tel.: +49 3341 34943-181
Fax: +49 3341 34943-96
belegung@nachsorgeklinik.de
Fragen zur Familienorientierten Reha
Worin unterscheidet sich die FOR von der Kinder- und Jugendreha?
Bei einer Kinder- und Jugendlichen-Reha steht die medizinische Rehabilitation des erkrankten Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Behandlung und Therapie richten sich vor allem nach dessen individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen.
Bei einer Familienorientierten Rehabilitation (FOR) wird dagegen die gesamte Familie in den Reha-Aufenthalt einbezogen. Die Erkrankung eines Kindes kann die gesamte Familie belasten und den Familienalltag nachhaltig verändern. Deshalb werden neben dem erkrankten Kind auch die Eltern und Geschwister in die Reha einbezogen und entsprechend unterstützt.
Ein wesentlicher Unterschied: Bei der FOR reist die gesamte Familie gemeinsam zur Reha an. Ziel ist es, die Familie als Ganzes zu stärken, gemeinsam neue Wege im Umgang mit der Erkrankung zu entwickeln und die Rückkehr in den Alltag zu unterstützen.
Wer kann an der Familienorientierten Reha teilnehmen?
Bei einer FOR reist die gesamte Familie gemeinsam an. Dazu können gehören:
- das erkrankte Kind bzw. die erkrankte Jugendliche oder der erkrankte Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
- beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten
- Geschwisterkinder bis zum 20. Geburtstag
- nach vorheriger Rücksprache auch enge Bezugspersonen, zum Beispiel Großeltern
Die Familienorientierte Reha kann daher nicht von einzelnen Familienmitgliedern allein wahrgenommen werden. Die gesamte Familie reist gemeinsam zur Reha an.
Wie lange dauert eine Reha?
Eine Familienorientierte Rehabilitation dauert in der Regel vier Wochen. Diese Zeit bietet Raum für intensive Therapien, Erholung und gemeinsame Aktivitäten. Gleichzeitig können Familien neue Kraft schöpfen und gemeinsam Strategien für den Alltag entwickeln.
Wie wohnen wir während der Reha?
Während Ihrer Reha wohnen Sie als Familie gemeinsam in einem unserer barrierefreien und liebevoll eingerichteten Appartements. Die Nachsorgeklinik am Straussee liegt direkt am See und mitten im Grünen – hier finden Sie ein Zuhause auf Zeit, in dem Sie sich während Ihres Aufenthalts wohlfühlen und erholen können. Weitere Informationen zu unseren Appartements finden Sie auf unserer Website unter diesem Link.
Wie werden wir während der Reha medizinisch betreut?
Ihre Familie wird während der gesamten Reha individuell und umfassend medizinisch betreut. Unser erfahrenes Team aus Kinderkardiolog*innen, Kinderärzt*innen und Pflegefachkräften begleitet Ihr Kind während des gesamten Aufenthalts.
Zu Beginn der Reha erfolgt eine ärztliche Aufnahme und individuelle Einschätzung. Im weiteren Verlauf wird der Gesundheitszustand regelmäßig überprüft und die medizinische Betreuung bei Bedarf angepasst. Bei Fragen oder gesundheitlichen Beschwerden stehen Ihnen unsere medizinischen Ansprechpartner*innen während des Aufenthalts zur Seite.
Welche Therapien gibt es?
Unser therapeutisches Angebot ist vielfältig und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihrer Familie abgestimmt. Dazu gehören unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sport, Kreativtherapie, Reittherapie und Ernährungsberatung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Familien-Reha ist die psychosoziale Begleitung durch unseren Psychosozialen Dienst. Unser Psychosozialer Dienst bietet Einzel-, Eltern- und Familiengespräche mit Psycholog*innen an und unterstützt Sie dabei, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erkrankung zu bewältigen.
Auch der Austausch mit anderen Familien spielt eine wichtige Rolle. In Multifamiliengruppen können Sie Erfahrungen teilen, voneinander lernen und gegenseitige Unterstützung erfahren.
Darüber hinaus bieten wir sozialrechtliche Beratung sowie verschiedene Angebote zur Stärkung des persönlichen Wohlbefindens an, darunter Workshops, Coaching, Entspannung, Yoga und Achtsamkeit.
Für unsere kinderkardiologischen Patient*innen bieten wir darüber hinaus spezielle Therapieangebote an, beispielsweise zur Sondenentwöhnung sowie Bewegungs- und Atemtherapie.
Wie werden die Kinder und Jugendlichen außerhalb der Therapien betreut?
Damit Eltern und Geschwister die Reha ebenfalls gut nutzen können, bieten wir eine individuelle und altersgerechte Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die Betreuung ist bereits ab dem Säuglingsalter möglich und wird an das jeweilige Alter und die Bedürfnisse der Kinder angepasst.
Was passiert mit der Schule während der Reha?
Auch während der Reha müssen schulpflichtige Kinder nicht auf das Lernen verzichten. In unserer Klinikschule erhalten sie Unterricht und können so möglichst gut den Anschluss an ihre Heimatschule halten. Dabei werden die individuellen Lernvoraussetzungen und die Inhalte der Heimatschule nach Möglichkeit berücksichtigt.
Was gibt es außerhalb der Therapien zu tun?
Auch außerhalb der Therapiezeiten gibt es bei uns vielfältige Möglichkeiten für Freizeit, Erholung und gemeinsame Aktivitäten. Ob beim Spielen, bei kreativen Angeboten oder bei gemeinsamen Unternehmungen – Kinder, Jugendliche und Familien können die therapiefreie Zeit nutzen, um gemeinsam etwas zu erleben, neue Kontakte zu knüpfen oder einfach zur Ruhe zu kommen. Unter anderem steht ein Bewegungsbad, Sauna (kostenpflichtig), Mehrzweckhalle und Kinderspielplätze zur Verfügung.
Wie ist die Verpflegung in der Nachsorgeklinik?
Unsere Frischkostküche bietet eine abwechslungsreiche und ausgewogene Verpflegung. Allergien, Unverträglichkeiten und krankheitsbedingte Diätformen berücksichtigen wir nach vorheriger Absprache und im Rahmen der individuellen Möglichkeiten.
Fragen zum Reha-Antrag
Wie komme ich zur FOR?
Die medizinische Notwendigkeit einer FOR wird durch die behandelnde Kinderärztin bzw. den behandelnden Kinderarzt oder die behandelnde Kinderkardiologin bzw. den behandelnden Kinderkardiologen festgestellt.
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf eine FOR stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder bei Ihrer Krankenkasse. Wichtiger Hinweis: Bislang können wir nur Familien aufnehmen, die eine Kostenzusage von der DRV haben, da wir uns mit den Gesetzlichen Krankenkassen aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Sobald wir die Zulassung haben, werden wir darüber informieren.
Die notwendigen Formulare und Informationen finden Sie bei der DRV unter: „Reha für Kinder und Jugendliche“.
Hier füllen Sie bitte folgende Formulare aus:
- Antragsformular (G0200)
- der behandelnde Arzt den Befundbericht (G0612) und die Honorarabrechnung (G0600)
Wichtig ist hierbei, dass Sie auf dem Antragsformular (G0200) vermerken, dass ausschließlich eine FOR gewünscht ist. Leider gibt es derzeit (noch) keine Formulare direkt nur für FOR. Der Befundbericht darf von jedem Arzt für die DRV ausgefüllt werden.
Die Formulare senden Sie dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online stellen und den ausgefüllten Befundbericht mit hochladen.
Hier geht’s zum Online-Antrag und zum Antragsformular (G0200).
Was, wenn ich meinen Reha-Antrag an die falsche Stelle geschickt habe?
Wenn der Versicherungsträger, an welchen Sie den Antrag gestellt haben, nicht zuständig ist, muss er Ihre Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an die richtige Stelle weiterleiten. Sie werden darüber informiert.
Wer entscheidet, wo ich meine Reha mache?
Sie können zusammen mit Ihrem Antrag eine Wunschklinik angeben. Denn laut Ihrem Wunsch- und Wahlrecht können Sie mitbestimmen, in welcher Reha-Einrichtung die Therapie stattfinden soll.
Was, wenn der Kostenträger mir bereits eine Rehaklinik zugewiesen hat?
Sollte Ihnen bereits eine andere Reha-Klinik zugewiesen worden sein, womit Sie nicht einverstanden sind, können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und einen Wechsel der Reha-Klinik beantragen.
Fragen zu Reha-Kosten
Welche Leistungen sind in den Reha-Kosten enthalten?
Wenn Ihre Reha bewilligt wurde, übernimmt der Kostenträger in der Regel sämtliche Kosten für die gesamte Familie: medizinische Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.
Wer übernimmt meinen Verdienstausfall?
Der Kostenträger für die Reha (gesetzliche Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) übernimmt den Verdienstausfall für die berufstätigen Begleitpersonen.
Wichtige Informationen für arbeitsunfähige Sekundärrehabilitand*innen (Begleitpersonen) im Krankengeldbezug
Wenn Sie bereits vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen und Ihr Kind zur Reha begleiten, beachten Sie bitte folgende wichtige Information: Das Krankengeld wird für die Zeit der Begleitung nicht von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als Verdienstausfall erstattet. Da die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich fortbesteht, soll die finanzielle Absicherung weiterhin über die Krankenkasse und den bestehenden Krankengeldanspruch erfolgen. Bitte klären Sie daher unbedingt vor Beginn der Reha mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt, wie die Arbeitsunfähigkeit und die Krankengeldzahlung für den Zeitraum der Reha-Begleitung sichergestellt werden. Insbesondere sollte rechtzeitig geklärt werden, ob die Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum der Reha ärztlich bescheinigt wird.
Unter folgendem Link finden Sie eine PDF von der DRV mit Informationen zum Verdienstausfall: Merkblatt Verdienstausfall.
Fragen vor der Anreise
Was passiert, nachdem unsere FOR bewilligt wurde?
Nach der Bewilligung Ihrer FOR beginnt die weitere Vorbereitung direkt mit Ihnen:
- Anmeldung im Patientenportal: Sie erhalten von uns die Informationen zur Anmeldung in unserem Patientenportal.
- Freischaltung und Unterlagen: Nach Ihrer Anmeldung werden Sie für das Portal freigeschaltet. Dort stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung, die Sie bitte vollständig ausfüllen. Außerdem werden gegebenenfalls noch Unterlagen und Befunde von Ihnen angefordert.
- Medizinische Prüfung: Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden Ihre Unterlagen bei uns medizinisch geprüft. Unsere Ärztinnen und Ärzte beurteilen, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind.
- Aufnahmetermin: Nach erfolgter medizinischer Freigabe vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin. Wenn Sie bereits bei der Anmeldung einen Wunschtermin angegeben haben, versuchen wir selbstverständlich, diesen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Wichtig: Sie müssen nicht erst auf Ihre Bewilligung warten, sondern können sich direkt parallel oder bereits bevor Sie einen Antrag stellen, an uns wenden.
Was müssen wir zur Reha mitbringen?
Sobald Sie sich auf unserem Patientenportal angemeldet und wir Sie freigeschalten haben, finden Sie dort auf der Pinnwand eine Checkliste für Ihren Aufenthalt, die alles enthält, was Sie für Ihren Reha-Aufenthalt bei uns benötigen.
Wie reisen wir an?
Eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchaus möglich. Es besteht eine Buslinie, die die Klinik mit dem S-Bahnhof Strausberg Nord sowie dem Regional- und S-Bahnhof Strausberg verbinden. Vom Bahnhof Berlin-Ostkreuz ist die Klinik in nur 45 Minuten per Regionalbahn und Bus erreichbar, während die S-Bahn- und Busfahrt vom Berliner Hauptbahnhof eine gute Stunde in Anspruch nimmt. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann auf Anfrage auch ein Shuttle-Service samt Gepäck vom Bahnhof Strausberg organisiert werden.
Sofern Sie mit Ihrem PKW anreisen wollen, stehen Ihnen 76 kostenpflichtige Parkplätze direkt auf dem Klinikgelände zur Verfügung.
Was passiert, wenn wir den Termin nicht wahrnehmen können?
Sollten Sie den vereinbarten Aufnahmetermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Gemeinsam schauen wir dann nach einem neuen Aufnahmetermin.
Bitte beachten Sie, dass ein neuer Termin von unseren verfügbaren Kapazitäten und der Gültigkeit Ihrer Kostenzusage abhängt. Die Kostenzusage ist in der Regel sechs Monate gültig. Sollte eine Aufnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, muss gegebenenfalls rechtzeitig eine Verlängerung der Kostenzusage beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Dies kann in der Regel formlos erfolgen.